Ausschreibungen nach § 118 GWB
Im Rahmen des EU-Vergaberechts gibt es bestimmte Bestimmungen, die es öffentlichen Auftraggebern ermöglichen, den Wettbewerb bei der Vergabe von Aufträgen einzuschränken. Eine solche Bestimmung ist § 118 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der es erlaubt, Aufträge bevorzugt an Sozialunternehmen zu vergeben, die sich besonders für die Integration benachteiligter Personen einsetzen.
Sozialhelden e.V. ist nach rechtlicher Prüfung ein solches Sozialunternehmen. Durch unsere Arbeit und unsere Projekte tragen wir wesentlich zur sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung bei. Im Folgenden finden Sie unsere Eigenerklärung über die Einstufung als Sozialunternehmen nach § 118 GWB.
Eigenerklärung über die Einstufung als Sozialunternehmen nach § 118 GWB
Wir erklären, dass es sich bei Sozialhelden e.V. um ein Unternehmen handelt, dessen Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Derzeit fallen mindestens 30% der bei uns Beschäftigten in diesen Personenkreis.
Sozialhelden e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der durch seine Projekte und Tätigkeiten in erster Linie die soziale Integration von Menschen mit Behinderungen fördert. Kernbereiche sind Digitales, Gesundheit, Mobilität und Arbeit (siehe Tätigkeitsbericht). Seine Einnahmen hierfür erzielt er größtenteils im Rahmen des sogenannten Zweckbetriebs (wirtschaftliche Tätigkeit, die der Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke dient).
Sozialhelden e.V. ist nach §15 Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) als Verband anerkannt.